Übersicht

Teil A - Allgemeiner Teil (gilt für alle Leistungen)

Teil B - Besondere Bedingungen: Immo-Relaunch

Teil C - Besondere Bedingungen: MietKlar

Teil D - Besondere Bedingungen: Maklerleistungen (Verkauf & Vermietung, Alleinauftrag)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemein (Teil A)

Dieser Allgemeine Teil gilt für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Third Party Real Estate, Jonas Bendner Immobilien (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden, unabhängig davon, welche der in Teil B bis D beschriebenen Leistungen in Anspruch genommen werden. Die besonderen Teile (B, C, D) gehen dem Allgemeinen Teil bei abweichenden Regelungen vor. Bei Maklerleistungen (Teil D) geht der jeweilige individuelle Maklervertrag sämtlichen Regelungen dieser AGB vor, soweit er abweichende Bestimmungen enthält (§ 305b BGB).

§ A1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter aller im Folgenden beschriebenen Leistungen ist Jonas Bendner, Third Party Real Estate, Am Kleinen Brunnen 25, 97797 Wartmannsroth, E-Mail: contact@thirdparty-realestate.de, Tel.: +49 (0) 155 617 251 91. Weitere Pflichtangaben finden sich im unter www.thirdparty-realestate.de/impressum.

(2) Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie, soweit in den Besonderen Teilen nicht ausdrücklich auf Verbraucher beschränkt, auch mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ A2 Vertragsschluss

(1) Wie der jeweilige Vertrag zustande kommt, ergibt sich aus dem einschlägigen Besonderen Teil (B, C oder D). Angaben des Anbieters zu Leistungen, Preisen oder Verfügbarkeiten auf der Website sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

(2) Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gesondert gespeichert und ist nach Vertragsschluss für den Kunden nicht über die Website abrufbar; der Kunde erhält jedoch alle wesentlichen Vertragsunterlagen per E-Mail bzw. in Textform.

§ A3 Zahlung, Fälligkeit und Verzug

(1) Sofern in den Besonderen Teilen nichts Abweichendes geregelt ist, sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt beiden Seiten unbenommen.

(3) Alle genannten Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter unterliegt der Regelbesteuerung.

§ A4 Mitwirkung, Kommunikation und Textform

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die jeweilige Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

(2) Erklärungen zwischen den Parteien können, soweit gesetzlich nicht zwingend Schriftform vorgeschrieben ist, in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, erfolgen.

§ A5 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich und geben sie nur weiter, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.thirdparty-realestate.de/datenschutz. Einzelheiten zu leistungsspezifischen Datenverarbeitungen (z. B. Einbindung von Zahlungsdienstleistern) ergeben sich aus den besonderen Teilen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, erfolgreich vermittelte oder vermarktete Objekte nach Abschluss in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden (z. B. auf Website, Social Media, Vermarktungsunterlagen), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ A6 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Empfehlungen, Einschätzungen und Analysen des Anbieters beruhen auf dessen Marktkenntnis zum jeweiligen Zeitpunkt. Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Verkaufs-, Vermietungs- oder Verhandlungsergebnis) übernimmt der Anbieter nicht, soweit dies nicht im jeweiligen Besonderen Teil ausdrücklich zugesagt wird.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und freien Mitarbeiter des Anbieters.

§ A7 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse des Anbieters lautet contact@thirdparty-realestate.de.

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

§ A8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleibt es bei den zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts, soweit dieser in einem EU-Mitgliedstaat liegt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den jeweiligen Verträgen der Geschäftssitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Abweichende individuelle Vereinbarungen in Textform gehen vor.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Besondere Bedingungen: Immo-Relaunch (Teil B)

Dieser Teil gilt ergänzend zu Teil A für alle Verträge über Leistungen im Rahmen des Immo-Relaunch zwischen Privatpersonen als Eigentümer (nachfolgend „Auftraggeber") und dem Anbieter.

§ B1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Leistung ist die Analyse und Optimierung der Vermarktung von vorrangig Wohnimmobilien. Der Anbieter erbringt Beratungs- und Analyseleistungen in drei Leistungsstufen, die separat oder kombiniert beauftragt werden können: a) Relaunch-Check (schriftliche Analyse der bisherigen Vermarktung mit Maßnahmenplan); b) Relaunch-Umsetzung (Analyse und operative Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen); c) Fullservice-Relaunch (vollständige Übernahme der Vermarktung einschließlich Maklermandat).

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, die diese AGB ergänzt.

(3) Der Anbieter ist zugelassener Immobilienmakler gemäß § 34c GewO. Die Beratungsleistungen des Relaunch-Checks und der Relaunch-Umsetzung (Abs. 1 lit. a und b) stellen keine Maklerleistung dar; ein Maklerauftrag wird ausdrücklich nur bei der Leistungsstufe Fullservice-Relaunch (Abs. 1 lit. c) erteilt und richtet sich dann zusätzlich nach Teil D sowie dem gesondert abzuschließenden individuellen Maklervertrag.

§ B2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform nach Eingang der Bestellung des Auftraggebers zustande.

(2) Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB; dieser Teil gilt ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern.

§ B3 Leistungsumfang Relaunch-Check

(1) Der Relaunch-Check umfasst die schriftliche Analyse der bisherigen Vermarktung des Objekts, insbesondere von Preisansatz, Bildmaterial, Exposé, genutzten Plattformen und Zielgruppe.

(2) Ergebnis ist ein schriftlicher Maßnahmenplan mit priorisierten Handlungsempfehlungen und Aufwandseinschätzung, übermittelt als PDF per E-Mail.

(3) Die Lieferfrist beträgt in der Regel 10 Werktage nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und nach Eingang der Anzahlung gemäß § B5 Abs. 1.

(4) Der Relaunch-Check ist eine unabhängige Beratungsleistung; ein Maklerauftrag ist nicht Bestandteil dieser Leistungsstufe.

§ B4 Relaunch-Umsetzung und Fullservice-Relaunch

(1) Die Relaunch-Umsetzung umfasst neben der Analyse gemäß § B3 die operative Verbesserung der Vermarktungsunterlagen; der genaue Umfang wird in der Auftragsbestätigung abschließend definiert.

(2) Der Fullservice-Relaunch beinhaltet die vollständige Übernahme der Vermarktung unter einem Makleralleinauftrag. Hierfür wird zusätzlich der individuelle Maklervertrag gemäß Teil D abgeschlossen, der die Bestimmungen dieses Teils B ergänzt.

§ B5 Honorar, Anrechnung und Zahlung

(1) Das Honorar für den Relaunch-Check ist wie folgt fällig: 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung), 50 % nach Lieferung des schriftlichen Berichts. Der Bericht wird erst nach Eingang des Restbetrags übermittelt.

(2) Das Honorar für die Relaunch-Umsetzung wird in der Auftragsbestätigung als Pauschalhonorar oder nach Aufwand vereinbart.

(3) Wird im Anschluss an einen Relaunch-Check ein Fullservice-Relaunch (Maklerauftrag) erteilt, wird das gezahlte Honorar des Relaunch-Checks vollständig auf die Maklerprovision angerechnet. Die Anrechnung erfolgt bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags und setzt voraus, dass der Maklerauftrag mit dem Anbieter geschlossen wird.

(4) Die Provision beim Fullservice-Relaunch richtet sich nach dem individuellen Maklervertrag gemäß Teil D.

(5) Für Zahlungsverzug gilt § A3.

(6) Einwendungen gegen eine Rechnung sind dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang in Textform mitzuteilen; nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

§ B6 Widerrufsrecht

(1) Der Auftraggeber hat als Verbraucher das Recht, seinen Vertrag über den Relaunch-Check bzw. die Relaunch-Umsetzung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(2) Beginnt der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung, hat der Auftraggeber einen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen, der dem Verhältnis der erbrachten zur vereinbarten Gesamtleistung entspricht.

(3) Für den Fullservice-Relaunch (Maklerauftrag) gilt ergänzend die Widerrufsbelehrung des individuellen Maklervertrags gemäß Teil D.

§ B7 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber stellt insbesondere zur Verfügung: aktuelles Inserat bzw. Link, Grundriss (sofern vorhanden), Angaben zur bisherigen Vermarktungsdauer und zum Interessentenfeedback.

(2) Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein, insbesondere Eigentümer zu sein oder von allen Miteigentümern bzw. Erbengemeinschaftsmitgliedern bevollmächtigt zu sein. Für Schäden aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben haftet der Auftraggeber.

Besondere Bedingungen: MietKlar (Teil C)

Dieser Teil gilt ergänzend zu Teil A für den Abschluss und die Durchführung des MietKlar-Abo-Vertrags zwischen dem Mitglied und dem Anbieter.

§ C1 Vertragsgegenstand

(1) Die technische Abwicklung von Vertragsschluss und Zahlungen erfolgt über die Plattform Squarespace Inc., 225 Varick Street, 12th Floor, New York, NY 10014, USA.

(2) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Orientierungs- und Begleitungsleistungen rund um das Mietverhältnis des Mitglieds. Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweils gültigen Leistungskatalog, der Bestandteil dieser AGB ist.

(3) Der Anbieter erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Leistungen beschränken sich auf sachliche Orientierung, Informationsvermittlung und praktische Unterstützung. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen ist ein zugelassener Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

§ C2 Vertragsschluss und Leistungsgebiet

(1) Der Abo-Vertrag kommt durch Registrierung und Zahlungsabschluss über die Buchungsplattform des Anbieters auf www.thirdparty-realestate.de zustande. Mit Abschluss des Bestellvorgangs und Eingang der ersten Zahlung gilt der Vertrag als geschlossen; das Mitglied erhält eine automatische Bestätigungsmail.

(2) Das Leistungsgebiet umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Leistungen, die ein persönliches Erscheinen des Anbieters erfordern, werden ausschließlich innerhalb dieses Gebiets erbracht.

(3) Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Leistungserbringer innerhalb des Unternehmens.

§ C3 Leistungsumfang und Kontingente

(1) Der Umfang der im Abo enthaltenen Leistungen ergibt sich aus dem aktuellen, unter www.thirdparty-realestate.de abrufbaren Leistungskatalog, der dem Mitglied bei Vertragsschluss übermittelt wird.

(2) Leistungen mit Jahreskontingent stehen dem Mitglied einmal pro Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht genutzte Kontingente verfallen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres ohne Übertragung oder Ausgleich.

(3) Der Mietvertrags-Check steht einmal pro neuem Mietverhältnis zur Verfügung und umfasst die sachliche Prüfung des Mietvertragsentwurfs auf unübliche oder nachteilige Klauseln (u. a. Schönheitsreparaturen, Kündigungsfristen, Untervermietung, Tierhaltung). Er stellt keine rechtsverbindliche Prüfung im Sinne einer Rechtsberatung dar; bei Unklarheiten wird die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts empfohlen.

(4) Beratungsgespräche sowie Schreiben- und Widerspruchs-Vorlagen sind im Umfang nicht begrenzt; bei offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme kann der Anbieter die Leistung auf ein angemessenes Maß beschränken.

(5) Leistungen mit Vor-Ort-Erscheinen werden zuzüglich einer Anfahrtspauschale von 49,00 EUR pro Termin erbracht, unabhängig von der Entfernung innerhalb des Leistungsgebiets.

(6) Der Anbieter erbringt seine Leistungen im Rahmen der getroffenen Terminvereinbarungen nach eigenem fachlichem Ermessen; ein Anspruch auf eine bestimmte Vorgehensweise oder ein bestimmtes Ergebnis besteht nicht.

§ C4 Erreichbarkeit

(1) Der Anbieter ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr per Telefon, E-Mail und WhatsApp erreichbar; Anfragen werden in der Regel innerhalb eines Werktags beantwortet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht.

(2) An gesetzlichen Feiertagen und angekündigten Urlaubszeiten ruht die Erreichbarkeit; das Mitglied wird vorab informiert.

§ C5 Vergütung und Zahlung

(1) Der Monatsbeitrag beträgt 9,90 EUR inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig monatlich im Voraus zum 1. des jeweiligen Kalendermonats.

(2) Die Zahlung erfolgt über die auf der Buchungsseite angebotenen Zahlungsmethoden (aktuell Kreditkarte und Klarna) über den Zahlungsdienstleister von Squarespace; die Belastung erfolgt automatisch zum Verlängerungsdatum. Der Anbieter kann die angebotenen Zahlungsmethoden mit angemessener Vorankündigung anpassen.

(3) Bei fehlgeschlagener Zahlung wird das Mitglied per E-Mail informiert; der Zugang zum Mitgliederbereich kann bis zum Ausgleich gesperrt werden. Für Verzug gilt ergänzend § A3.

(4) Die Anfahrtspauschale nach § C3 Abs. 5 wird mit der nächsten Monatsrechnung oder gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Monatsbeitrag mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen anzupassen; das Mitglied hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

§ C6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Abo-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist monatlich kündbar.

(2) Die ordentliche Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des laufenden Kalendermonats möglich, per E-Mail an contact@thirdparty-realestate.de oder über das Mitgliedskonto.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Wirksamwerden der Kündigung werden keine weiteren Leistungen erbracht; bereits gezahlte Monatsbeiträge werden nicht erstattet.

§ C7 Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(2) Beginnt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds vor Ablauf der Widerrufsfrist, hat das Mitglied einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.

§ C8 Mitwirkungspflichten

(1) Das Mitglied stellt alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Schriftwechsel mit dem Vermieter).

(2) Für den Mietvertrags-Check stellt das Mitglied den vollständigen Mietvertragsentwurf zur Verfügung; spätere Vertragsänderungen lösen kein erneutes Kontingent aus.

(3) Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vor Termin) kann der Anbieter die Anfahrtspauschale in Rechnung stellen.

(4) Das Mitglied erteilt dem Anbieter keine Vollmacht zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen gegenüber Dritten, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ C9 Haftung

(1) Es gilt § A6. Ergänzend gilt: Da der Anbieter keine Rechtsberatung erbringt und der Mietvertrags-Check keine rechtsverbindliche Prüfung darstellt, haftet er nicht für Schäden, die aus dem Abschluss eines Mietvertrags entstehen, gegen den keine oder keine vollständige Einwendung erhoben wurde.

§ C10 Datenschutz

(1) Zur technischen Abwicklung von Vertragsschluss und Zahlungen werden personenbezogene Daten an Squarespace Inc. als Auftragsverarbeiter weitergegeben; die Datenschutzrichtlinie von Squarespace ist unter www.squarespace.com/privacy abrufbar.

(2) Im Übrigen gilt § A5.

§ C11 Änderung dieser Bedingungen

(1) Änderungen dieses Teils C werden dem Mitglied per E-Mail mit 6 Wochen Vorlauf mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird das Mitglied in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

Besondere Bedingungen: Maklerleistungen (Teil D)

Dieser Teil gilt ergänzend zu Teil A für Maklerleistungen des Anbieters im Zusammenhang mit dem Nachweis und der Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen über Immobilien.

§ D1 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter ist als Immobilienmakler gemäß § 34c GewO zugelassen und erbringt für Auftraggeber Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.

(2) Maklerleistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten, individuellen Maklervertrags (in der Regel als Makleralleinauftrag) erbracht, der zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter in Textform gemäß § 656a BGB geschlossen wird.

§ D2 Verhältnis zum individuellen Maklervertrag

(1) Objektbezogene Einzelheiten, insbesondere das Vertragsobjekt, der angestrebte Kauf- bzw. Mietpreis, die Höhe der Provision, die Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen und -modalitäten, werden ausschließlich im individuellen Maklervertrag geregelt und sind nicht Gegenstand dieser AGB.

(2) Diese AGB gelten für den individuellen Maklervertrag ergänzend, soweit dieser keine abweichenden Regelungen trifft. Im Falle eines Widerspruchs gehen die Regelungen des individuellen Maklervertrags vor (§ 305b BGB).

§ D3 Grundsätze der Provisionsvereinbarung

(1) Die Provision des Anbieters ist erfolgsabhängig und entsteht mit dem wirksamen Abschluss des vom Anbieter nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrags (Kauf- bzw. Mietvertrag), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Anbieters zustande kommt.

(2) Bei der Vermarktung von Wohnimmobilien zum Verkauf erfolgt die Provisionsvereinbarung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer- und Käuferseite (§§ 656c, 656d BGB), soweit diese Anwendung finden.

(3) Bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum gilt das gesetzliche Bestellerprinzip (§ 656a BGB i. V. m. § 2 Abs. 1a WoVermRG): Provisionsschuldner ist grundsätzlich derjenige, der den Anbieter beauftragt hat.

(4) Die konkrete Provisionshöhe wird im individuellen Maklervertrag ausgewiesen und richtet sich nach den marktüblichen Sätzen sowie dem Umfang der beauftragten Leistung.

§ D4 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter wird unverzüglich tätig und führt den Auftrag sorgfältig, unter Ausnutzung sich bietender Abschlusschancen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.

(2) Der Anbieter unterrichtet den Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Vermarktungs- bzw. Vermittlungsbemühungen und über alle für dessen Entscheidung wesentlichen Umstände.

(3) Der Anbieter behandelt die im Rahmen des Auftrags erlangten Kenntnisse über Objekt und Auftraggeber vertraulich.

(4) Der Anbieter darf, soweit im individuellen Maklervertrag nicht ausgeschlossen, gleichzeitig entgeltlich für die jeweils andere Vertragsseite (Kauf- bzw. Mietinteressenten) tätig sein (Doppeltätigkeit); hierauf wird im individuellen Maklervertrag hingewiesen.

§ D5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt die Vermarktungs- bzw. Vermittlungsbemühungen des Anbieters, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten Objektunterlagen und -informationen.

(2) Der Auftraggeber versichert, zur Erteilung des Maklerauftrags berechtigt zu sein, insbesondere Eigentümer zu sein oder von allen Miteigentümern bzw. Verfügungsberechtigten hierzu bevollmächtigt zu sein.

(3) Ist ein Alleinauftrag vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, für dessen Dauer keinen weiteren Makler mit demselben Ziel zu beauftragen und direkt an ihn herantretende Interessenten an den Anbieter weiterzuleiten. Die Rechtsfolgen einer Zuwiderhandlung ergeben sich aus dem individuellen Maklervertrag.

§ D6 Widerrufsrecht

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und wird der individuelle Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die maßgebliche Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind dem individuellen Maklervertrag als Anlage beigefügt.

(2) Beginnt der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Tätigkeit, gelten die im individuellen Maklervertrag getroffenen Regelungen zum Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ D7 Datenschutz und Bildrechte

(1) Es gilt § A5. Ergänzend räumt der Auftraggeber dem Anbieter für die im Rahmen des Auftrags erstellten oder beauftragten Fotografien und sonstigen Vermarktungsunterlagen des Objekts ein Nutzungsrecht im Umfang ein, wie es im individuellen Maklervertrag vereinbart wird.